Lockerungen: Neue Verordnung am Abend erwartet

Heute Abend wird die neue Verordnung mit Details zu den weiteren Lockerungen der CoV-Maßnahmen erwartet. Bringen soll die Novelle ab 1. Juli unter anderem weitreichende Erleichterungen bei der Maskenpflicht.

Drinnen kann dann fast überall auf Masken verzichtet werden, sofern die „3-G-Regel“ gilt. Ausgenommen sind körpernahe Dienstleister, etwa Friseure. Bei diesen muss künftig zumindest ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, hieß es heute aus dem Gesundheitsressort.

Maßnahmen am 17. Juni angekündigt

Die neuen Regeln umfassen vor allem jene Maßnahmen, die die Regierung am 17. Juni angekündigt hat. So soll etwa die Sperrstunde fallen, unter Berücksichtigung der „3-G-Regel“ ist auch Tanzen im Club und Trinken an der Bar wieder möglich. Wegfallen werden – auch im Handel – die Quadratmeterbeschränkungen.

Weitere Erleichterungen sind für den 22. Juli in Aussicht genommen, wobei es dazu neuerlich eine Verordnung braucht. Abhängig sein werden diese Schritte sowohl vom Infektionsgeschehen als auch vom Impffortschritt, heißt es im Gesundheitsministerium.

Angekündigt waren seitens der Bundesregierung für dieses Datum etwa der Wegfall der Registrierungspflicht in der Gastronomie und bei Veranstaltungen sowie eine weitere Lockerung der MNS-Pflicht: Bleibt die Lage stabil, muss der Mund-Nasen-Schutz dann nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften für den täglichen Bedarf angelegt werden.