Weitere Termine für Kurz-Prozess geplant
Ab 18. Oktober muss sich der frühere Bundeskanzler und ÖVP-Obmann Sebastian Kurz wegen falscher Zeugenaussage im „Ibiza“-U-Ausschuss am Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten.
Mitangeklagt sind Ex-ÖVP-Vizeparteichefin Bettina Glatz-Kremsner und der Kurz-Vertraute und ehemalige Kabinettschef im Bundeskanzleramt, Bernhard Bonelli. Die Verhandlung wird wesentlich länger dauern, als zunächst angenommen wurde, und sich zumindest bis in den November hinein erstrecken.
Wie nämlich Gerichtssprecherin Christian Salzborn heute auf APA-Anfrage mitteilte, dienen die drei bisher fixierten Verhandlungstermine ausschließlich dem Vortrag der Anklage durch die Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), den Repliken der Verteidiger sowie den Einvernahmen der drei Beschuldigten.
Verteidigung könnte Ladung weiterer Personen verlangen
Die WKStA hat darüber hinaus aber schon in ihrem schriftlichen Strafantrag die Befragung von nicht weniger als 18 Zeuginnen und Zeugen im Rahmen der Hauptverhandlung beantragt. Die Verteidigung könnte zusätzlich die Ladung weiterer Personen verlangen, die – sollte der Richter ihre Beiziehung für erforderlich halten – ebenfalls unter Wahrheitspflicht zu vernehmen wären.
Damit ist sicher, dass es nach dem 23. Oktober – dem vorerst letzten offiziell bestätigten Verhandlungstermin – mehrere weitere Prozesstage geben wird. Wie viele – und wann mit den Zeugenbefragungen gestartet wird –, ist derzeit offen.
Wie Gerichtssprecherin Salzborn in diesem Zusammenhang darlegte, wird der Richter zunächst das Ergebnis der Beschuldigteneinvernahmen abwarten und dann entscheiden, wie viele der von der WKStA nominierten Zeuginnen und Zeugen überhaupt benötigt werden.