Polizei kontrolliert ab Montag Beschränkungen

Die Beschränkungen im öffentlichen Raum werden laut Bundeskanzleramt ab morgen von der Polizei kontrolliert, im Bedarfsfall drohen auch empfindliche Verwaltungsstrafen. Man kann sich zwar abseits der drei Ausnahmen weiterhin im öffentlichen Raum aufhalten, etwa für Spaziergänge, jedoch nur alleine oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt. Dies soll aber nur in dringenden Fällen geschehen.

Werden Personen von der Exekutive alleine angetroffen, gibt es laut Auskunft aus dem Kanzleramt keine Maßnahmen. Werden Gruppen angetroffen, werden diese darauf hingewiesen, „dass sie sich auflösen sollen“, hieß es im Kanzleramt. Dies soll auch schon heute erfolgen.

Verwaltungsstrafen drohen

Ab Montag drohen dann bei Zuwiderhandeln Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 2.180 Euro. Strafen sind auch möglich, wenn man die Platzverbote – etwa für Spielplätze – missachtet: Hier ist mit Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 3.600 Euro zu rechnen. Die Regierung appelliert aber an die „Vernunft und Eigenverantwortung“, wie es hieß.

Wie viele Polizeikräfte im Einsatz sein werden, blieb heute noch offen. Detlef Polay, der Sprecher des Krisenstabs im Innenministerium, verwies in diesem Kontext aber auf die Urlaubssperre für Polizisten und den verstärkten Streifendienst. Gesichert sei jedenfalls, dass ausreichende Kräfte zur Verfügung stünden. Polizeischüler würden allenfalls unterstützend zu Hilfsdiensten herangezogen, „da vor Ende ihrer Ausbildung ein Exekutivdienst nicht möglich ist“.