Verurteilter Vergewaltiger muss nicht in Haft
Ein wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs rechtskräftig verurteilter 51-Jähriger aus Salzburg muss dafür nicht in Haft. Er darf stattdessen seine achtmonatige unbedingte Strafe mit elektronischer Fußfessel abbüßen.
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Publiziert am 21.08.2012