Fall Cain liegt beim Obersten Gerichtshof
Der Akt zum Fall Cain ist heute beim Obersten Gerichtshof (OGH) eingelangt. Der OGH hat nun über eine Nichtigkeitsbeschwerde zu entscheiden. Ein 27-Jähriger ist wegen Mordes an einem Kleinkind zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
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Publiziert am 13.08.2012