VfGH weist Klage gegen Bettelverbot ab
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass ein Verbot von aggressivem Betteln nicht verfassungswidrig ist. Aufgehoben wurde damit das Verbot in Salzburg, nicht jedoch in Oberösterreich und Kärnten.
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Publiziert am 11.07.2012