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„Neue Front“ auch im Strafverfahren?
Bei der CA Immo handelt es sich um jene Immobilienanlagengesellschaft, die beim Privatisierungsverfahren der Bundeswohnungen knapp dem Immofinanz-Konsortium unterlegen war. Nicht bestätigen wollte die CA Immo gegenüber der APA die Höhe der Schadenersatzforderung, die zuvor von der Wiener Stadtzeitung „Falter“ mit „nicht weniger als 200 Millionen Euro“ beziffert wurde. Den Angaben zufolge habe sich die CA Immo dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen, wobei der Schadenersatz „für ‚entgangenen Gewinn‘ und Beraterkosten“ gefordert werde.
„Wir haben das Verfahren von Beginn an verfolgt und alle möglichen Rechtsschritte gemacht. Nun haben wir uns im Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen, um die Interessen unserer Aktionäre zu wahren“, sagte eine Sprecherin der CA Immo zur APA.
„Dem Grund nach verpflichtet“
Wie aus dem ergänzenden Schriftsatz zum Privatbeteiligtenanschluss laut APA hervorgeht, sei der CA Immo „aus den strafrechtlich relevanten Handlungen der Beschuldigten ein Schaden in Höhe von zumindest 200 Mio. Euro entstanden, der hiermit geltend gemacht wird und der sich insbesondere aus Beraterhonoraren (in Höhe von zumindest 500.000 Euro) und dem entgangenen Gewinn zusammensetzt“. Der entgangene Gewinn sei dabei „im Wesentlichen aufgrund von in Geschäftsberichten der Immofinanz ausgewiesenen Bewertungs- und Verkaufsergebnissen - abzüglich der Finanzierungskosten sowie latenten Steuern“ ermittelt worden.
Allerdings sei die CA Immo „mangels Kenntnis sämtlicher konkreter vertraglicher Regelungen, die zwischen der Republik Österreich einerseits und dem ‚Österreich Konsortium‘ andererseits zur und im Zusammenhang mit der Umsetzung der Zuschlagsentscheidung getroffen wurden, derzeit nicht in der Lage, die Höhe des Schadens konkret zu beziffern“. Aus diesem Grund richte sich „der Anspruch der CA lmmo hilfsweise auch auf die Feststellung, dass die Beschuldigten zum Ersatz des Schadens gegenüber der CA lmmo dem Grunde nach verpflichtet sind.“
„Nichts Außergewöhnliches“
Grassers Verteidiger zeigt sich von der CA-Immo-Schadenersatzforderung unbeeindruckt: „Würden sie ernsthaft an einen Erfolg glauben, hätten sie eine zivilrechtliche Klage eingebracht, das ist aber mit einem enormen Kostenrisiko verbunden“. Der einfachere Weg sei es also, sich dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen die Verdächtigen als Privatbeteiligter anzuschließen, hieß es von der Kanzlei Ainedter & Ainedter am Dienstagabend zur APA.
Außergewöhnlich ist für die Kanzlei höchstens der Zeitpunkt: „Sie hätten das schon viel früher machen können.“ Auch die Höhe des von der CA Immo geltend gemachten Schadens sei nichts Besonderes. Ein mutmaßlich Geschädigter könne sich einem Strafverfahren mit einem Betrag - in welcher Höhe auch immer anschließen. Erst nach einer Anklage und einem Verfahren obliege es dem Gericht, allfällige Schadenersatzansprüche zuzusprechen. Im Normalfall würden die Privatbeteiligten aber auf den Zivilrechtsweg verwiesen, so die Stellungnahme.
Angebot dank Insiderinfos nachgebessert?
In der BUWOG-Affäre wird neben Grasser unter anderen auch gegen seine früheren Freunde Peter Hochegger und Walter Meischberger in Zusammenhang mit Korruptionsverdacht ermittelt. Gegenstand der Ermittlungen ist eine Provision in Höhe von knapp zehn Millionen Euro, die der Lobbyist Hochegger und der Grasser-Trauzeuge Meischberger von der Immofinanz bekommen haben sollen. Als Gegenleistung soll den Vorwürfen zufolge die Immofinanz Hinweise zu den finanziellen Möglichkeiten des Mitbewerbers CA Immo bekommen und daraufhin sein Angebot nachgebessert haben.
Das Geld floss unversteuert nach Zypern und letztlich auf drei Konten in Liechtenstein. Den Verdacht, dass Grasser entscheidende Informationen aus dem Privatisierungsverfahren gegen Schmiergeld für seine Freunde und Geschäftspartner und möglicherweise auch für ihn weitergegeben habe, hat dieser stets entschieden zurückgewiesen.
„Heiße Luft“
Neben der Schadenersatzforderung muss sich Grasser offenbar auch mit steuerlichen Fragen auseinandersetzen, da die Kriminalpolizei laut „Falter“ nun auch „eine neue Front im Finanzstrafverfahren“ gegen den Ex-Finanzminister wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eröffnet habe.
Untersucht werde demnach die Versteuerung der unterjährigen Gewinne auf jenem Konto, auf das Grasser 500.000 Euro seiner Schwiegermutter eingezahlt haben will. Mit dem Geld wurden bei Aktiendeals unterjährige Gewinne von 65.000 Euro erwirtschaftet. Nun gehe es um die Frage, wer diese Gewinne versteuern hätte müssen.
Grassers Schwiegermutter Marina Giori-Lhota sagte der Tiroler Finanzbehörde, sie sei nicht wirtschaftlich Berechtigte des Geldes gewesen. Grasser selbst hat laut „Falter“ diese Gewinne offenbar nicht versteuert und auf seine Schwiegermutter verwiesen. Grassers Anwalt Ainedter sagte, alles sei korrekt versteuert worden und bezeichnete die neuen Vorwürfe der Zeitung zufolge als „heiße Luft“. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
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Publiziert am 09.02.2012