Meinl Bank glaubt an Fälschung von Beweismaterial
Nachdem Julius Meinls Rechtsanwalt Herbert Eichenseder vor wenigen Tagen eine Strafanzeige gegen unbekannt wegen Urkunden- und Beweismittelfälschung wegen eines angeblich gefälschten Briefes von Meinl eingebracht hat, vermutet die Bank nun, dass sich die Staatsanwaltschaft bei ihren Untersuchungen auf weitere Fälschungen stützt.
„Nach Information der Meinl Bank liegen offenbar mindestens zwei weitere anonym eingebrachte Schreiben im Akt und sind von der Akteneinsicht ausgenommen“, kritisierte die Bank gestern in einer Aussendung.
Bank verlangt Akteneinsicht
„Die Strafanzeige, welche die Meinl Bank wegen der gefälschten Unterlagen eingebracht hat, soll nun offenbar von demselben Staatsanwalt, der mit diesen Unterlagen operierte, geprüft werden“, heißt es in der Aussendung weiter. Der verantwortliche Staatsanwalt Markus Fussenegger versuche anscheinend, die Zuständigkeit für die Prüfung der Strafanzeige, die die Meinl Bank wegen des gefälschten Briefes eingebracht habe, an sich zu reißen. „Es stellt sich überdies die dringende Frage, ob sich im Akt weitere gefälschte Dokumente befinden.“
Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl wendete sich direkt an die vorgesetzte Behörde und forderte diese auf, umgehend Akteneinsicht über sämtliche Dokumente zu gewähren, damit herausgefunden werden könne, ob und welche Unterlagen noch gefälscht seien.
Publiziert am 29.01.2012