OGH-Präsident Ratz stellt sich hinter Staatsanwälte

Die seit 2008 gültige Reform der Strafprozessordnung (StPO) benötigt nach Ansicht des neuen Präsidenten des Obersten Gerichtshofes (OGH), Eckart Ratz, nur kleine Nachbesserungen.

Bei den Staatsanwälten, die seither im Mittelpunkt des Ermittlungsverfahrens stehen, will er das „Prinzip Hoffnung“ gelten lassen, wie er im Interview mit der APA erklärte. Klagen über schwierige Wirtschaftsfälle hält er für ebenso wenig angebracht wie über den Vertrauensverlust in die Justiz.

„Tsunami“ an neuen Strukturen

Ratz, der am 3. Februar in sein Amt eingeführt wird, verwies auf den „Tsunami“ an neuen Strukturen und Abläufen, die die Staatsanwälte mit der StPO-Reform parieren hätten müssen. Dazu seien offene Planstellen und eine hohe personelle Fluktuation gekommen.

Dass es da anfangs zu Fehlern habe kommen können, sei für jeden verständlich. Außerdem wachse die Erfahrung und damit auch das Selbstvertrauen der oft noch sehr jungen Staatsanwälte. „Das ist wie bei einem Baby. Wenn es fünfmal hingefallen ist, beim sechsten Mal läuft es der Mama entgegen.“

Für schnellere Urteilsausfertigung

An Reformen schlägt Ratz beim Hauptverfahren eine Beschleunigung der sich heute teils über Monate ziehenden Urteilsausfertigung durch die Richter vor. Die 2009 eingesparten Beisitzer in Schöffensenaten würde er wieder einführen, und Sachverständige sollten schon im Ermittlungsverfahren vom Richter statt vom Staatsanwalt bestellt werden.

Publiziert am 29.01.2012