Börsenbetrug wird künftig EU-weit bestraft
Wer an der Börse betrügt oder Aktienkurse manipuliert, muss künftig in allen EU-Ländern mit Strafen rechnen. Auf gemeinsame strafrechtliche Standards haben sich die EU-Justizminister heute in Kopenhagen verständigt. Das Strafmaß für Insiderhandel und die Manipulation von Börsenkursen soll aber den Ländern selbst überlassen bleiben. Nach einem Vorschlag der EU-Kommission müssen Händler eine Höchststrafe von mindestens fünf Mio. Euro fürchten, Firmen von zehn Prozent ihres Jahresumsatzes.
In Deutschland drohen laut Wertpapierhandelsgesetz Händlern oder Vorständen, die geheime Informationen für ihre Wertpapiergeschäfte nutzen und damit Geld verdienen, Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder hohe Geldstrafen. In manchen EU-Ländern steht das aber nur teilweise oder gar nicht unter Strafe. So verfolgt Bulgarien solche Taten gar nicht, Finnland, Tschechien, Slowakei und Estland nur zum Teil.
An den internationalen Finanzmärkten haben es Betrüger daher leicht. Der dänische Justizminister Morten Bodskov, dessen Land derzeit den Vorsitz im EU-Ministerrat führt, sagte: „In den vergangenen Jahren und insbesondere während der Krise haben wir gesehen, dass Kriminelle über Grenzen hinweg aktiv sind.“ Nun will die EU die Schlupflöcher mit gemeinsamen Mindestregeln auf europäischer Ebene stopfen.
Publiziert am 27.01.2012