Frau verlor Baby: AKH gesteht Fehler ein

Nach der Nichtaufnahme einer Schwangeren spricht das Wiener AKH von einer Fehlentscheidung in der Ambulanz der Frauenklinik. Unabhängig davon prüfen das Amt für Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) und die Patientenanwaltschaft den Fall.

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Publiziert am 27.01.2012