Merkel verschärft Entwurf des EU-Pakts für Haushaltsdisziplin
In den Verhandlungen über den Pakt der EU-Länder für strikte Haushaltsdisziplin hat Deutschland sich in einem wichtigen Punkt durchgesetzt: Dem neuesten Entwurf zufolge, der gestern AFP in Brüssel vorlag, werden Hilfszahlungen aus dem künftigen Euro-Rettungsfonds ESM an die Unterzeichnung und Einhaltung des Pakts gebunden. Diese verschärfte Regelung war in bisherigen Entwürfen nicht enthalten.
Auch Faymann dabei
Der Grundsatzbeschluss für den Pakt wurde auf dem EU-Gipfel Anfang Dezember gefasst. Die Vereinbarung sieht gesetzlich festgeschriebene Schuldenbremsen und automatische Strafen für Defizitsünder vor.
Dass nun auch Hilfszahlungen aus dem voraussichtlich im Sommer in Kraft tretenden dauerhaften Euro-Rettungsfonds ESM offenbar an die Unterzeichnung und Einhaltung des Pakts gebunden werden sollen, ist ein Sieg für die deutsche Kanzlerin Angela Merkel (CDU), die am Abend mit den Regierungschefs aus Österreich, Werner Faymann, Schweden, Fredrik Reinfeldt, und Portugal, Pedro Passos Coelho, auf Schloss Meseberg zusammenkam.
Montag Treffen der Finanzminister
Das letzte Wort über den Vertrag ist jedoch noch nicht gesprochen. Am Montag beraten die Finanzminister darüber, eine politische Einigung ist für den Gipfel am 30. Jänner geplant. Die Unterzeichnung könnte im März folgen. Kern der Unterzeichnerländer sind die 17 Euro-Staaten. Da Großbritannien sich nicht beteiligt, wird der Pakt als zwischenstaatlicher Vertrag geschlossen, anstatt die EU-Verträge zu ändern. Die anderen EU-Länder nahmen an den Beratungen teil.
Schuldenbremse muss nicht in Verfassung
Allerdings wurde die Vereinbarung auch an einer Stelle aufgeweicht: Demnach sollen die Schuldenbremsen nicht mehr zwingend in den nationalen Verfassungen oder auf gleichwertiger Gesetzesebene verankert werden. In dem Entwurf heißt es, die Vereinbarungen sollten „durch Regeln mit bindender Kraft und permanentem Charakter, vorzugsweise in der Verfassung, oder anderweitig garantiert im nationalen Haushaltsgebungsprozess, respektiert werden“.
Allerdings drohen den Unterzeichnern des Vertrags Sanktionen, die den Pakt nicht in der genannten Weise fest in nationalem Recht verankern. Sie können von den anderen Unterzeichnerstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt und letzten Endes mit Strafzahlungen belegt werden.
Publiziert am 19.01.2012