Themenüberblick

Heiß diskutiertes Thema

Die Pressefreiheit ist in Österreich nach dem Vorgehen der Justiz gegen mehrere Magazinreporter und den ORF zu einem heiß diskutierten Thema geworden. Die Warnungen und Appelle von Journalisten, Verbänden und Medienexperten schienen aber im Justizressort am Freitag nicht recht anzukommen.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner erklärte am Freitag im Ö1-Mittagsjournal, dass eine Reform aus aktuellem Anlass „nicht notwendig sei“, sie hielt die Gesetzeslage zur Wahrung der Pressefreiheit für ausreichend. Auch einen „Justizskandal“ erkannte sie nicht. Auslöser für die Kritik sind Ermittlungen gegen Magazinjournalisten und die Beschlagnahmung von nicht gesendetem ORF-Material.

„Fehler“ der Staatsanwaltschaft

Bandion-Ortner räumte ein, dass die Beschuldigteneinvernahme zweier Journalisten des Nachrichtenmagazins „profil“ auf Basis eines Rechtshilfeansuchens der Staatsanwaltschaft München 1 ein Fehler war: „Das ist unbestritten.“ Allerdings sei die Sache zu Beginn juristisch nicht ganz klar gewesen. Die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft werde überprüft und könnte in einem Disziplinarverfahren enden, kündigte die Ministerin an.

Ein weiterer Kritikpunkt an der Justiz ist die jüngste Entscheidung des Wiener Oberlandesgerichts (OLG), dass der ORF alle Aufnahmen eines „Am Schauplatz“-Drehs über jugendliche Skinheads am rechten Rand an die Staatsanwaltschaft zu übergeben hat. Bandion-Ortner wollte das nicht kommentieren und verwies auf die Gerichtsentscheidung. „Die Pressefreiheit ist sehr wichtig, aber es kann natürlich zu einer Gratwanderung kommen“, meinte sie. Über die Verhältnismäßigkeit entscheide die Staatsanwaltschaft, so Bandion-Ortner. „Auch ein unabhängiges Gericht sah das offenbar so.“

„Kein Reformbedarf“

„Ich nehme Kritik zur Kenntnis und werde gerne ein Gespräch mit der Gewerkschaft führen“, so Bandion-Ortner auf Vorwürfe der Journalistengewerkschaft, dass das Redaktionsgeheimnis in Österreich unzureichend geschützt sei. „Einen gesetzlichen Reformbedarf sehe ich unmittelbar nicht“, meinte sie.

Franz C. Bauer, Präsident der Journalistengewerkschaft, hatte von einem „beispiellosen Anschlag auf die Pressefreiheit in unserem Land“ gesprochen. „Aus Steuergeldern bezahlte Politiker und Beamte versuchen offenbar willfährig, ausländische Gesetze in Österreich zu vollziehen und dabei die Meinungsfreiheit einzuschränken.“

Für „profil“-Herausgeber Christian Rainer ist Bandion-Ortners Reaktion „keineswegs ausreichend. Diese Vernehmung war ein Grundrechtsverstoß.“ Gemeinsam mit „profil“-Geschäftsführer Thomas Kralinger, der auch Vorsitzender des juristischen Beirates des Verbands Österreichischer Zeitungen ist, verlangte Rainer die umgehende Vernichtung der auf illegaler Basis zustande gekommenen Erhebungsergebnisse und von der Politik „ein eindeutiges, öffentliches Bekenntnis zum Redaktionsgeheimnis“.

Ostermayer begrüßt die Diskussion

„Aktuelle Fälle zeigen, dass das Bewusstsein um die demokratische Bedeutung der durch Medien wahrgenommenen Funktion geschärft und die Regelung des Redaktionsgeheimnisses präzisiert werden muss“, erklärte Medienstaatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ) am späten Freitagabend in einer Aussendung und fügte hinzu: „Eine fundierte Diskussion über notwendige Verbesserungen sollte umgehend begonnen werden.“

Der Staatssekretär betonte zugleich: „Presse- und Medienfreiheit sowie das Redaktionsgeheimnis sind Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie und unseres Rechtsstaates. Das Redaktionsgeheimnis bildet dabei ein Kernstück für die demokratische Kontrollaufgabe der Medien.“ Ostermayer zeigte sich erfreut über die Fehlereinsicht der Staatsanwaltschaft Wien im aktuellen Zusammenhang mit erfolgten Einvernahmen von Journalisten sowie die öffentliche Zusage, diese unrechtmäßigen Einvernahmeergebnisse zu vernichten.

Angriff auf Bandion-Ortner

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim sieht „Feuer am Dach“ und greift Bandion-Ortner an: „Nachdem die Justiz seit der Amtsübernahme von Justizministerin Bandion-Ortner an Ansehen und Vertrauen in der Bevölkerung massiv verloren hat, ist jetzt auch das Grundrecht der Pressefreiheit in Gefahr“, meinte Jarolim. „Es ist nicht nachvollziehbar, mit welch unverständlicher Beharrlichkeit die Justiz gegen das Redaktionsgeheimnis wie in der ORF-Skinhead-Affäre ankämpft oder Journalisten unrechtmäßiger Einvernahmen aussetzt, weil die Staatsanwaltschaft Wien ein Münchner Rechtshilfeansuchen nicht überprüft, sondern gleich vollzieht.“

Die OLG-Entscheidung in Sachen ORF ist für Jarolim jedenfalls rechtsstaatlich massiv bedenklich. Die Anhaltspunkte seien „lächerlich“. Journalisten müsse es weiterhin ermöglicht werden, vertraulich zu recherchieren.

„Völlig aus der Luft gegriffen“

Für ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer wiederum sind die Angriffe Jarolims auf die Justizministerin „völlig aus der Luft gegriffen und gehen ins Leere“. Auch Peter Fichtenbauer von der FPÖ sieht die gesetzlichen Regelungen in Sachen Redaktionsgeheimnis als ausreichend. BZÖ-Mediensprecher Stefan Petzner pocht auf die Einhaltung der Gesetze und sieht Bandion-Ortner in der Pflicht.

Der grüne Mediensprecher Dieter Brosz meinte, die Entscheidung des Wiener OLG zeige „eine mangelnde Sensibilität der Justiz gegenüber dem Redaktionsgeheimnis“. Die Justiz habe schon in der Vergangenheit die Meinungs- und Pressefreiheit sehr eng ausgelegt. Österreich sei dafür vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wiederholt verurteilt worden, betonte Brosz - mehr dazu in ö1.ORF.at

„Massiver Angriff auf die Pressefreiheit“

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) kritisierte in einem offenen Brief an alle Nationalratsabgeordneten ebenfalls die Entscheidung des OLG. Dieses widerspreche „den Grundlagen eines bürgerlichen Rechtsstaates und ist aus demokratiepolitischen Grundsätzen abzulehnen“. Der Gang des ORF zum Europäischen Gerichtshof sei daher konsequent und richtig und werde vom ÖJC unterstützt. ÖJC-Präsident Fred Turnheim sieht in beiden Fällen einen „massiven Angriff auf die Pressefreiheit. Österreich verliert langsam, aber sicher den Anspruch, ein demokratischer Rechtsstaat zu sein.“

Auch ORF-Anwalt Gottfried Korn spricht von einem bisher noch „nie dagewesenen Anschlag“ auf die Rundfunk- und Pressefreiheit. Laut Korn ist die Begründung des Gerichts, wonach das Redaktionsgeheimnis nicht zum Tragen komme, falsch und beruhe auf „aktenwidrigen“ Angaben. Grundsätzlich hält der Anwalt es für die „hehre Pflicht des ORF im Interesse aller Medien“, den Fall bis zum EGMR zu tragen. Das Urteil sei schließlich „ein Angriff auch auf die Pressefreiheit der Printmedien“, so Korn. „Da geht es um Rundfunkfreiheit, um Pressefreiheit und um den Artikel 10 der Menschenrechtskonvention.“

VÖZ will Verankerung in Verfassung

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) forderte etwa, das Redaktionsgeheimnis unverzüglich verfassungsrechtlich zu verankern. VÖZ-Präsident Hans Gasser kritisierte in einer Aussendung vor allem das offensichtlich rechtswidrige Vorgehen der Justiz gegenüber den Magazinjournalisten. „Dieser empörende Vorfall muss eine Konsequenz haben: Das Redaktionsgeheimnis muss unverzüglich gegen Umgehungen abgesichert und unter verfassungsrechtlichen Schutz gestellt werden.“ Der Verband sieht zunehmend Versuche, das Redaktionsgeheimnis auszuhöhlen.

Kritik an der Vorgangsweise der Justiz kam auch von der internationalen Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen. „Wir sind auf das Höchste alarmiert, dass im Fall der Nachrichtenmagazine ‚News‘ und ‚profil‘ das in Österreich geltende Recht auf Pressefreiheit mit Füßen getreten wird“, sagte Österreich-Präsidentin Rubina Möhring. Reporter ohne Grenzen fordert deshalb rechtsstaatliche Maßnahmen, um künftig solchen Übergriffen vorzubeugen.

„Angriff auf kritischen Journalismus“

Kommunikationswissenschaftler Fritz Hausjell sieht den kritischen Journalismus bedroht. Hausjell warnte im Gespräch mit der APA vor den Folgen des ORF-Urteils für die Meinungsfreiheit.

„Wenn das Schule macht, was da vonseiten des Gerichts entschieden worden ist, dann kann künftig eigentlich jeder Politiker im Schutz seiner Immunität Aussagen über Redakteure, die ihm unliebsam sind, tätigen. Und die Medien müssen dann wegen eines konstruierten Vorwurfs ihr Recherchematerial herausgeben“, kritisierte der Kommunikationswissenschaftler. „Damit zerstört man kritischen Journalismus“, sagte Hausjell.

ORF-Redakteurssprecher Fritz Wendl findet das Urteil mit der Medienfreiheit unvereinbar. Dass die Geschäftsführung die Bänder herausgeben will, ist für ihn „unverständlich, feige und kein produktiver Beitrag zur Förderung der unverzichtbaren öffentliche Diskussion“. Er erinnerte an ein Grundsatzurteil des EGMR, wonach die Informationsfreiheit selbst dann, wenn ein Journalist als „Beschuldigter“ geführt wird, nicht einfach eingeschränkt werden dürfe.

Oberhauser „bereit, ins Gefängnis zu gehen“

Informationsdirektor Elmar Oberhauser verwahrte sich gegen diese Kritik beim „Runden Tisch“ zum Thema Pressefreiheit: „Ich bin gerne bereit, für den Erhalt der Meinungsfreiheit ins Gefängnis zu gehen.“ Man könne aber nicht Gebührengelder für Strafzahlungen aufs Spiel setzen. Für seine Bereitschaft, auch Haft nicht zu scheuen, setzte es eine hämische Seitenbemerkung von Journalistengewerkschafter Franz C. Bauer: „Ich bringe dir dann gern das Getränk vom Do&Co“, spöttelte Bauer, der sich dafür aussprach, die Bänder einzubehalten. Hier gelte es, kreative Möglichkeiten zu finden, sagte er.

Die Leiterin der Wiener Staatsanwaltschaft, Maria-Luise Nittel, die vom Justizministerium zu der Diskussionsrunde entsandt worden war, verwies darauf, zum Fall gar nichts sagen zu dürfen, weil ihre Behörde nicht zuständig sei. Oberhauser dazu: „Wo ist denn die Frau Minister?“ Mit dem OLG-Urteil, wonach der ORF die Bänder zu dem „Am Schauplatz“-Dreh herausgeben müsse, sei „an den Grundfesten der Republik angefahren worden“, befand er.

Oberhauser unterstellte dem OLG Ahnungslosigkeit, wie Sendungen zustande kommen. „Wenn das hält, und die ‚Am Schauplatz‘-Redaktion kommt auf die Idee, eine Reportage über ein Bordell zu machen, unterstellt uns der nächste Dreiersenat, wir würden einen Pornofilm drehen.“

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Publiziert am 25.09.2010