Asyl: „Mitwirkungspflicht“ in Begutachtung
Der Begutachtungsentwurf zur „Mitwirkungspflicht“ ist seit heute auf dem Weg. Überraschungen gegenüber den Ankündigungen von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) und Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) vom Dienstag gibt es nicht. Die Asylwerber werden sich während des Zulassungsverfahrens bis zu fünf Werktage in einem Erstaufnahmezentrum aufzuhalten haben. Verlassen sie dieses, drohen ihnen verwaltungsrechtliche Sanktionen. Außerdem werden sie mit einer „roten Karte“ ausgestattet, mit der sie bei einer Ausweiskontrolle sofort „erkannt“ werden.
Verfassungsrechtler nicht einig
Nicht ganz einig sind sich Österreichs prominente Verfassungsrechtler, was die Verfassungskonformität der neuen „Mitwirkungspflicht“ für Asylwerber angeht. Während aus Sicht von Heinz Mayer der Gesetzesentwurf verfassungswidrig ist, meint Bernd-Christian Funk, dass die vom Innenministerium vorgesehene Regelung „gerade noch haltbar“ sein dürfte.
Mayer bezieht sich auf jenen Passus, wonach die Asylwerber auch an Wochenende und Feiertagen sowie über Nacht in der Erstaufnahmestelle bleiben müssen: „Das ist eine Haft.“ Zwar könne natürlich eine gewisse „Mitwirkungspflicht“ vorgeschrieben werden, nicht aber zu Zeiten, wo gar keine verfahrensrechtlichen Schritte vorgenommen würden: „Das ist nicht zulässig und meiner Meinung nach verfassungswidrig.“
Genau jener Punkt ist auch aus Sicht Funks der kritischste an dem Gesetzesentwurf. Hier ergäben sich „Elemente einer Präventivhaft“. Die Hand würde er daher nicht ins Feuer legen, dass die Regelung hält, wenn sie vor den Verfassungsgerichtshof oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kommt. Allerdings spreche wohl einiges dafür, dass sie „gerade noch verfassungsrechtlich haltbar“ sei.
Publiziert am 10.09.2010