Sarrazin: Bei Rauswurf keine Abfindung

Ob der wegen seiner umstrittenen Thesen über die Integration von Zuwanderern suspendierte Bundesbankvorstand Thilo Sarrazin (SPD) im Falle einer Entlassung eine Abfindung erhält, ist fraglich. Es sei „für den Fall der Vertragsauflösung keine Abfindung vertraglich zugesichert“ worden, zitiert das „Hamburger Abendblatt“ (Donnerstag-Ausgabe) aus einem Antwortschreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs im Finanzministerium, Steffen Kampeter (CDU), an die Linkspartei.

Derzeit bereitet das Bundesfinanzministerium eine Stellungnahme zum Fall Sarrazin vor. Diese will Bundespräsident Wulff einsehen, bevor er über die mögliche Abberufung Sarrazins entscheidet.

Wegen seiner Thesen zu Einwanderern steht
der ehemalige Berliner Finanzsenator Sarrazin im Kreuzfeuer der Kritik. Der Bundesbankvorstand hatte Wulff in der vergangenen Woche um die Abberufung des 65-Jährigen gebeten.

Publiziert am 09.09.2010