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„Freiwillig“ und „rechtmäßig“

In puncto Ausweisungen von Roma aus Frankreich gehen weiter die Wogen hoch. Die französische Regierung wird nicht müde zu betonen, dass die Ausreise „auf freiwilliger Basis“ erfolge und nicht gegen EU-Recht verstoße. Berichte von Betroffenen widersprechen der Darstellung der freiwilligen Ausreise. Ob die EU-Regeln eingehalten wurden, will die EU-Kommission nun prüfen. Auch wenn die Ergebnisse nur intern behandelt werden sollen, sorgte Paris vor und arrangierte mit Kommissionsvertretern ein Treffen für nächste Woche, um die EU von der Rechtmäßigkeit seiner Maßnahmen zu überzeugen.

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