Faymann gegen „Automatismen“ bei Volksbegehren
Seine Sympathie für den Ausbau der direkten Demokratie unterstrich heute Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) in der Fragestunde des Nationalrates.
Er würde einen Vorschlag für eine Volksbefragung nach einem erfolgreichen Volksbegehren „sehr ernsthaft unterstützen“ - aber nur wenn die Wahrung von Grund- und Minderheitsrechten und ein „gestaltendes Eingreifen“ des Parlaments bei der Fragestellung sichergestellt ist. Einen „Automatismus“ lehnt er ab.
Derzeit liege ihm noch kein Antrag vor, den er als Regierungschef kommentieren oder politisch bewerten könnte, so Faymann. Er ersuchte die Abgeordneten, einen gemeinsamen Vorschlag zu erarbeiten. Derzeit liegt ein Kompromissvorschlag der Opposition vor, der eine verbindliche Volksbefragung nach einem Volksbegehren mit mehr als vier Prozent Unterstützung vorsieht, den auch die ÖVP als richtigen Weg beurteilt.
Anliegen sollen „nicht in Schublade verschwinden“
Faymann hat allerdings Zweifel, dass eine Regelung einfach zu formulieren ist. „Der Teufel liegt im Detail“, meinte er - etwa in der Frage, welche Rolle das Parlament bei der Fragestellung der Volksbefragung spielt und über welche Themen es keine Befragung geben darf.
Dass Grund-, Minderheitsrechte und religiöse Rechte ausgenommen sein müssten, sei „leicht ausgesprochen“, aber wohl nicht so leicht festzuschreiben. Wenn aber ein Weg dafür gefunden wird, stünde er der Idee positiv gegenüber, dass ein Volksbegehren ab einer gewissen Anzahl von Unterstützern „nicht in der Schublade verschwindet“.
